Inzidenzwert und sein Problem!
Und täglich grüßt das Murmeltier … mit der 7‑Tage-Inzidenz 35, 50, 100 des positiven PCR-Tests, wird derzeit die epidemische Lage festgelegt und damit schwerwiegende Grundrechteeinschränkungen begründet. Das neu erweiterte Infektionsschutzgesetz bzw. das s.g. „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ weist anhand dieses Inzidenzwertes grundlegende und Grundrechte einschränkende Befugnisse der Exekutive zu. Massive Grundrechtebeschneidungen: Ausgangssperre, Maskenzwang, Beschränkung der Freizügigkeit, der Reisefreiheit bis hin zum Berufsverbot.
Jede Menge guter Gründe, mal zu schauen, ob es mit den Inzidenzen seine Ordnung hat. Wir untersuchen hier nicht einmal die Tatsache, dass der Wert willkürlich festgelegt wurde. Auch lassen wir außen vor, dass ein positiver PCR-Test keine Diagnose darstellt. Es ist damit ja nicht gesagt, dass jemand erkrankt an Covid-19, ein Intensivbett benötigt oder überhaupt ein Leiden hat. Ja nicht ein mal eine Infektion ist damit festgestellt. Wir gehen nur von einem Sachverhalt aus: Zumindest müsste man valide den Inzidenzwert berechnen können, als banalste Voraussetzung, um damit ein Land in den Lockdown schicken zu dürfen. Aber kann man die Inzidenzen so überhaupt erklären? Ein Versuch einer rechnerischen Veranschaulichung, dass das ganze grober Unfug ist, mit so einem Inzidenzwert kann man die Demokratie abschaffen – sonst nichts. Der Inzidenzwert ist widerlegt!