Verfassungsgerichtshof Lockdown Nachfolge Verordnungen verfassungswidrig
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Lockdown war verfassungswidrig
Dr. Michael Brunner, Anwälte für Grundrechte (Österreich) mit einer Sensationsmeldung. Mit dem heute am 29.10.2020 zugestellten Urteil, vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdowns, konkret Bestimmungen der “Nachfolge-Verordnungen” (= der sogenannten “Lockerungsverordnung”) für verfassungswidrig erklärt.
Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die “alternativlosen” Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar.
Ob das jetzt was ändern wird bleibt abzuwarten, damit will ich nicht sagen dass die Arbeit der Anwälte sinnlos ist, auch sind die Proteste auf der Straße sinnvoll, jedoch muss uns bewusst werden dass wir auf allen Kanälen zusammen arbeiten werden müssen, um die Agenda der neuen Welt Ordnung abzuweisen. Es geht um Bewußtsein und nicht um eine neue Gruppierung, eine neue Partei, oder ein neues Gesetzt. Es geht um die Evolution des Denkens — wir brauchen keine Revolutionen mehr!